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Riester Rente Beispiel Ehegattenförderung für 2008 / volle Zulage
Jährlicher Mindesteigenbeitrag = 4 % von 40.000 EUR Hinweis: Würde das Einkommen 52.500 EUR überschreiten, (4 % = 2.100 EUR), so wären immer nur 2.100 EUR notwendig, um die maximalen Zulagen zu erhalten. |
1.600 EUR |
abzüglich staatliche Grundzulagen (2 x 154 EUR) | - 308 EUR |
abzüglich staatliche Kinderzulagen (2 x 185 EUR) | - 370 EUR |
Summe Ihrer Eigenleistung zur Vorsorge | = 932 EUR |
Ein Ehepaar mit zwei Kindern (vier und sieben Jahre) schließt zwei Vorsorgeverträge ab.Der Ehemann hat ein Vorjahresbruttoeinkommen in 2007 von 40.000 Euro. Die Ehefrau hat keine Einkünfte.
Der jährliche Mindesteigenbeitrag beträgt 2.100 EUR. Würde das Einkommen 52.500 EUR überschreiten, so wären immer nur 2.100 EUR notwendig, um die maximalen Zulagen zu erhalten.
In unserem Beispiel ist das Einkommen darunter und beträgt 40.000 EUR. Vier Prozent hiervon sind 1.600 EUR. An staatliche Grundzulagen erhält die Familie zwei Mal 154 Euro (zusammen 308 EUR) und zwei Mal 185 EUR (zusammmen 370 EUR). Durch die Zulagen von insgesamt 678 EUR reduziert sich der Betrag, für den die Familie selbst aufkommen muss, auf nur 932 EUR, obwohl insgesamt 1.600 Euro in Ihre Rentenversicherung fließen.
Die Zulagen vom Staat betragen in diesem Beispiel 678 Euro. Somit müssen Sie nur 932 Euro selbst aufbringen, obwohl insgesamt 1.600 Euro in Ihre Rentenversicherung fließen. Das ergibt eine Förderquote von 42%.
Kinderzulage für ab dem 01.01.2008 Geborene: 300 EUR
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